Abgekanzeltes Recht
Die deutsche Bundeskanzlerin untergräbt in Brüssel die Gesetze ihres eigenen Landes - haben deutsche Christdemokraten festgestellt.
(kreuz.net, Münster) Bundeskanzlerin Angela Merkel bereitet den Weg für eine einheitliche EU-Stammzellforschung.
Die verbrauchende Embryonenforschung soll damit in der ganzen EU zugelassen werden.
Dagegen erklärte Mechthild Löhr - Vorsitzende der ‘Christdemokraten für das Leben’: “Es darf keine Fremdnutzung menschlichen Lebens geben.”
Das EU-Parlament wird heute über eine entsprechende EU-Verordnung abstimmen.
Diese öffnet - so Frau Löhr - einer Verfügung über das menschliche Leben.
Sie erlaubt die künstliche Veränderung des Erbgutes in Ei- und Samenzellen eines Menschen, die an alle Nachfahren vererbt werden.
Ferner gestattet sie die Verordnung in der EU Präparate, zu deren Herstellung menschliche Embryonen getötet oder Mensch-Tier-Mischwesen hergestellt und vernichtet werden.
In Deutschland sind diese Methoden illegal.
“Es ist eine skandalöse Grenzüberschreitung des politischen Anstands, dass die Bundesregierung unter einer CDU-Kanzlerin in Brüssel Anträge von Grünen, Linken und Sozialdemokraten unterstützt, die gegen die deutsche Rechtslage und gegen die Auffassung der eigenen und noch dazu grössten Fraktion im Europa-Parlament, der Christdemokraten (EVP), gerichtet sind.”
“Es darf keine Verfügung über das Leben geben” - sagte Merkel im Oktober und macht nun das Gegenteil.
Noch im Oktober 2006 verkündete Bundeskanzlerin Merkel in einem Schreiben an die ‘Christdemokraten für das Leben’: “Es darf keine Verfügung über das Leben geben”.
Kaum ein halbes Jahr später setzt sie sich als deutsche EU-Ratspräsidentin für das Gegenteil ein.
Das steht auch im Widerspruch zur deutschen Rechtslage, zu früheren EU-Vereinbarungen und zum Votum des Rechtsausschusses des EU-Parlaments.
Bislang sind die einzelnen EU-Mitgliedstaaten für die Stammzellforschung zuständig.
Der neue EU-Verordnungsvorschlag bezieht dagegen auch die Forschung an embryonalen Stammzellen mit ein - unbeschadet der Tatsache, dass das deutsche Recht dagegen spricht und die EU eine Harmonisierung der Embryonenforschung ausdrücklich ausgeschlossen hatte.
“Auch das Argument, dass für alle EU-Bürger Sicherheit und Zugänglichkeit in bezug auf neuartige Produkte herrschen müsse, ist Augenwischerei” - so Frau Löhr.
Es sei vielmehr vorauszusehen, dass die teuren Produkte aus der Embryonenforschung ein Gesundheitssystem erzeugen, von dem weniger Bemittelte - trotz formaler Zugänglichkeit - ausgeschlossen blieben.
Es bestehe auch die Gefahr, dass sich die Reichen auf Kosten der Armen therapieren.
Davon zeugt der für die betroffenen Frauen gesundheitsgefährdende Handel mit Eizellen und Embryonen von Rumäninnen.
Die ‘Christdemokraten für das Leben’ schliessen sich deshalb den CDU-CSU-Bundestagsabgeordneten Wolfgang Zoeller, Annette Widmann-Mauz und Hubert Hüppe sowie den christdemokratischen EU-Parlamentariern Werner Langen, Klaus-Heiner Lehne, Peter Liese und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag an.
Diese Politiker fordern, die Frage der embryonalen Stammzellen aus der Verordnung herauszunehmen.
“Eine Angleichung an das jeweils niedrigste Schutzniveau ist nicht hinnehmbar” - so Frau Löhr.
Dagegen müssten EU-Grundsätze, über die man sich bisher einig war, durch diese Verordnung garantiert werden.
Dazu gehört nach Frau Löhr die Ächtung von Produkten, die aus menschlichen Embryonen oder Mensch-Tier-Hybriden hergestellt werden, sowie von Techniken, bei denen in die menschliche Keimbahn eingegriffen wird.
“Die Unverfügbarkeit des Lebens fordert einen absoluten Schutz” - so Frau Löhr:
“Die Tötung von Embryonen und die Kommerzialisierung des menschlichen Leibes müssen in Deutschland verhindert werden.”




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