Alt, krank oder schwach? - Ab in die Entsorgung

Ein schwerbehinderter Brite erkämpfte sich vor einem Jahr per Gerichtsentscheid das Recht auf Essen und Trinken bis zum Tod. Die Ärzte fochten das Urteil an - und bekamen Recht. (kreuz.net, London) Wie gewonnen so zerronnen. Der schwerbehinderte Brite Oliver Leslie Burke verlor vor einem Berufungsgericht einen richtungsweisenden Fall um das Recht auf künstliche Ernährung bis ans Lebensende.
Das berichtete der “Britische Rundfunk”.

Oliver Leslie Burke (45) leidet seit 13 Jahren an einer zerebralen Atarxie. Es handelt sich dabei um eine unheilbare, fortschreitende Hirnerkrankung. Sie bewirkt eine Störung der Koordination von Muskelbewegungen. Inzwischen hat ihn sein Leiden an den Rollstuhl gefesselt.
Die Krankheit führt im Endstadium zu einer völligen Hilflosigkeit. Burke ist dann auf eine künstliche Ernährung angewiesen.
Um zu verhindern, daß andere ihn eines Tages verhungern lassen, klagte Burke im Februar 2004 gegen eine Regelung der britischen Ärztekammer, die solches erlaubt.
Die britische Ärztekammer gab bereits vor drei Jahren Empfehlungen, die den assistierten Selbstmord und assistierten Mord weiterentwickeln. Die Empfehlungen erlauben es den Ärzten des Landes ” sofern der Patient nicht ausdrücklich das Gegenteil verlangt hat ” dem Betroffenen die Nahrung vorzuenthalten.
Es genügt, daß die künstliche Ernährung nach Urteil des Arztes “Leiden verursacht” oder “den Patienten mehr belastet als nützt”.
Der schwer kranke Oliver Burke zog gegen diese Regelung vor Gericht und gewann in erster Instanz. Er wollte durch die Gesetzesänderung jene schützen, die ihren Willen nicht mehr kundtun können oder nie die Möglichkeit dazu hatten.
Die britische Ärztekammer focht den Richterspruch im Mai 2004 an. Die Begründung: Ein Arzt sollte niemals genötigt werden, eine bestimmte Behandlung anzuwenden oder zu unterlassen.
Jetzt gewann die Ärztekammer das Berufungsverfahren.
Der katholische Nachrichtendienst “LifeSiteNews” befragte einen Euthanasieexperten zum Urteil. Dieser erklärte die Wurzel des Problems:
“Die Schwierigkeit besteht in der Definition dessen, was das Wort “Behandlung” im medizinischen Bereich bedeutet. Nahrung und Flüssigkeit sind nicht Teil der medizinischen Behandlung, sondern gehören zur menschlichen Grundversorgung.” Diese müsse für alle Menschen gewährleistet werden.
“Die künstliche Ernährung ist keine Behandlung.”
“Leslie Burke wird auch nach diesem Urteil nicht zu Tode gehungert werden.” Das Problem bestehe vielmehr für jene Menschen, die nie den expliziten Wunsch geäußert haben, im Ernstfall Nahrung und Flüssigkeit auf künstlichem Weg zu erhalten.
Das Urteil eines Mediziners zur Lebensqualität eines Patienten ist nach dem jüngsten Gerichtsentscheid ” wie vor Burkes Klage ” gewichtiger als die Wünsche der Familie und der nächsten Angehörigen.

Wenn ein Patient seinen Willen nicht mehr kundtun kann, ist er der Willkür seiner Pfleger ausgeliefert.

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