Archiv für den 12. April 2008

Kirche enttäuscht über Stammzell-Entscheidung

Kein guter Tag für den Lebensschutz. Katholische Bischöfe und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken sind enttäuscht über die Entscheidung des deutschen Bundestags zur Änderung des Stammzellgesetzes. Künftig darf in Deutschland mit embryonalen Stammzellen geforscht werden, die vor dem 1. Mai 2007 im Ausland gewonnen wurden. Bislang galt der Stichtag 1. Januar 2002. Ein Hintergrundbericht:

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Zollitsch warnt vor Weichenstellung

Die katholische Kirche warnt vor einer falschen Weichenstellung in der Stammzellenforschung. Der Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz rief die Bundestagsabgeordeten dazu auf, bei der Debatte und Entscheidung über eine Änderung des Stammzellgesetzes “einem grundlegenden Prinzip der Ethik zu folgen”: “Der Zweck heiligt nicht die Mittel”, heißt es in einer Erklärung des Freiburger Erzbischofs Robert Zollitsch von diesem Donnerstag.

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Stichtag für Stammzellen verschoben

Der Bundestag hat die von der katholischen Kirche scharf kritisierte Änderung des Stammzellengesetzes beschlossen. Künftig darf in Deutschland mit embryonalen Stammzellen geforscht werden, die vor dem 1. Mai 2007 im Ausland gewonnen wurden. Bislang galt der Stichtag 1. Januar 2002. 59 Prozent der Abgeordneten stimmten am Freitag Vormittag in Berlin für eine “einmalige Stichtagsverschiebung”. Ältere Zellen ließen nach Ansicht der Forscher qualitativ keine Spitzenforschung mehr zu. Der Schutzmechanismus des Stammzellgesetzes bleibe bestehen, es werde jedoch an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst. Außerdem bleibe gewährleistet, dass von Deutschland aus nicht die Gewinnung embryonaler Stammzellen oder die Erzeugung von Embryonen zu diesem Zweck veranlasst wird, hieß es in der Begründung des fraktionsübergreifenden Antrags.

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