Stichtag für Stammzellen verschoben
Geronimo | 12. April 2008Der Bundestag hat die von der katholischen Kirche scharf kritisierte Änderung des Stammzellengesetzes beschlossen. Künftig darf in Deutschland mit embryonalen Stammzellen geforscht werden, die vor dem 1. Mai 2007 im Ausland gewonnen wurden. Bislang galt der Stichtag 1. Januar 2002. 59 Prozent der Abgeordneten stimmten am Freitag Vormittag in Berlin für eine “einmalige Stichtagsverschiebung”. Ältere Zellen ließen nach Ansicht der Forscher qualitativ keine Spitzenforschung mehr zu. Der Schutzmechanismus des Stammzellgesetzes bleibe bestehen, es werde jedoch an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst. Außerdem bleibe gewährleistet, dass von Deutschland aus nicht die Gewinnung embryonaler Stammzellen oder die Erzeugung von Embryonen zu diesem Zweck veranlasst wird, hieß es in der Begründung des fraktionsübergreifenden Antrags.




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